
Beratungsdienste
Straffälligenhilfe
Seit 1977 gibt es im Diakonischen Werk in Hessen Nassau ein Beratungsangebot
für straffällig gewordene Menschen. Dieses ist bis heute
das einzige Hilfsangebot von Sozialarbeit im Bereich der Justiz, das
eine unabhängige und durchgängige Hilfe anbietet. Die Unabhängigkeit
von justizinternen Zwängen schafft die Möglichkeit der Begegnung
aus einem christlichen Grundverständnis, das Vergeben und Annehmen
vor Schuld und Verurteilung stellt.
Der Arbeitsbereich Straffälligenhilfe im rDW Darmstadt-Dieburg
ist von seinem Einzugsbereich für mehrere JVA’s zuständig.
Aufgrund chronischer Unterbesetzung- die Mittel für eine Stellenaufstockung
stehen nicht zur Verfügung- kann derzeit jedoch nur die JVA Eberstadt-Süd
mit regelmäßigen Sprechstunden abgedeckt werden- u.a. die
JVA Weiterstadt kann nicht mitversorgt werden, obwohl dort dringend
ein entsprechendes Angebot benötigt würde.
Folgende Angebote bietet unsere Straffälligenhilfe:
- Erstgespräche mit Inhaftierten
- Erhalten von vorhandenem Wohnraum durch Klären der Kostenübernahme durch die zuständigen Stellen
- Die Sicherstellung und Unterbringung von vorhandener Habe bei Wohnungsverlust
- Kontaktaufnahme zu Anwälten, Familienangehörigen, Dienststellen der Sozialverwaltung, dem Arbeitsamt, der Obdachlosenbehörde, Männerwohnheimen, betreuten Wohngemeinschaften u.ä.
- Begleitung bis zur Haftprüfung
- Gespräche zur Vorbereitung der Entlassung
- Die Vermittlung und Begleitung von Sozialurlauben, soweit es die Kapazitäten erlauben
- Kontinuierliche Einzelgespräche als Unterstützung, die eigenen Probleme zu bearbeiten und Ressourcen zu stärken, ein straffreies Leben zu führen
Ansprechpartnerin:
Elisabeth Hirmann ( Dipl. Soz.arb.)
Tel 06151/ 926-123
Sprechzeiten:
Montag: 10.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Übergangsmanagement
Kleine Schritte drinnen für das Leben draußen
Das Angebot richtet sich an inhaftierte erwachsene Männer der JVA Eberstadt.
Zielgruppe ist der Personenkreis mit besonderem Hilfebedarf, insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (z.B. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden.
Besonderer Hilfebedarf liegt vor, wenn die Inhaftierten
- ohne tragfähige soziale Bindungen sind,
- wohnungslos sind oder aus ungesicherten oder abhängigen Wohnverhältnissen kommen,
- wenn sie nicht in der Lage sind, die eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern,
- gesundheitlich und/oder
- psychisch belastet sind,
- ohne Kenntnis und Fähigkeit sind, das vorhandene Hilfesystem in Anspruch zu nehmen,
- sowie aus eigener Kraft diese Schwierigkeiten nicht überwinden können.
Ein besonderer Hilfebedarf ist gegeben, wenn mindestens ein Kriterium aus der vorangegangen Auflistung zutrifft.
Die Entlassungsvorbereitung umfasst
- Aufsuchen der Inhaftierten
- Ermittlung des Hilfebedarfs
- Beratung und Information der Inhaftierten
- Begleitung bei der Umsetzung
- Unterstützung bei der Umsetzung
- Vermittlung und Koordination
- Psychosoziale Beratung
Die Entlassungsvorbereitung dient folgenden Zielen:
- Berufliche Integration
- Soziale Integration
- Vermeidung des Rückfalls in die Straffälligkeit
- Sicherung der materiellen Existenz
- Beschaffung von Wohnraum
- Minderung der schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs
Ansprechpartnerin:

Anna Michel
E-Mail anna.michel@JVA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de

Das Projekt wird durch das Land Hessen und den Europäischen Sozialfonds gefördert
