Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle

 

TOA im DW Darmstadt-Dieburg

Beratungsdienste

Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle

Was ist TOA?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist im Jugendstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht gesetzlich verankert. Im Diakonischen Werk Darmstadt wird der TOA für Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene angeboten. Diese Art der außergerichtlichen Konfliktvermittlung ist eine Form des Umgangs mit Straftaten. Es geht darum, den durch eine Straftat entstandenen persönlichen Konflikt zwischen Täter und Opfer auf einer zwischenmenschlichen Ebene konstruktiv zu lösen. Die Beteiligung einer Konfliktberaterin sichert den neutralen Rahmen des Gespräches. „Versöhnen statt Strafen“, Wiedergutmachung statt Vergeltung“ sind die Maximen des TOA.
Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten.
Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.

Wann ist TOA möglich?
Wenn eine Anzeige vorliegt.
Wenn eine Person geschädigt ist.
Wenn der Sachverhalt geklärt ist, bzw. der Beschuldigte zumindest eine Teilschuld am Geschehen zugibt.
Wenn beide Seiten bereit sind, am TOA mitzuwirken.
Wenn Staats– und Amtsanwaltschaft TOA für die geeignete Maßnahme halten und bereit sind, das Strafverfahren nach einer erfolgreichen Vermittlung einzustellen oder strafmildernd zu würdigen.
Wenn Beschuldigte oder Geschädigte sich selbst an die Vermittlungsstelle wenden.

Wem nützt der Täter-Opfer-Ausgleich?
Geschädigte können den Beschuldigten die Folgen der Tat (entstandene Schäden, verletzte Gefühle u.a.) deutlich machen.
Die persönliche Aussprache mit dem Beschuldigten kann die Verarbeitung der Tat erleichtern.
Eine schnelle Wiedergutmachung entstandener Schäden kann erreicht werden. Langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen werden vermieden.
Beschuldigte erhalten die Möglichkeit, ihr Verhalten zu reflektieren und Verantwortung für die Tat zu übernehmen.
Sie können den Geschädigten zeigen, dass sie deren Gefühle ernst nehmen und Wiedergutmachungsleistungen erbringen.
TOA ermöglicht Geschädigten und Beschuldigten, sich nach erfolgter Verständigung konfliktfreier zu begegnen.

Wie arbeitet die TOA-Vermittlungsstelle?
Nach Übermittlung des Falles durch die Justizbehörden nehmen wir als Konfliktberaterinnen schriftlich Kontakt zu den Beteiligten auf. In separaten Vorgesprächen wird geklärt, ob Interesse an einem Ausgleich besteht, bzw. ob eine Konfliktvermittlung durchführbar ist. In den Vorgesprächen werden Rahmen und Möglichkeiten des TOA besprochen. Geschädigte haben zudem die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zum weiteren Umgang mit der Straftat zu besprechen.
Im gemeinsamen Ausgleichsgespräch bieten wir die Möglichkeit, das Tatgeschehen aufzuarbeiten und den Konflikt beizulegen. Des weiteren können Vereinbarungen über eine Wiedergutmachungsleistung (z.B: Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldzahlungen) getroffen werden.
Wir überprüfen die Einhaltung der Vereinbarungen. Nach Beendigung unserer Vermittlungstätigkeit erhalten Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft oder Gericht einen Abschlussbericht.

 

In der Vermittlungsstelle arbeiten:
Barbara Ade

Kiesstraße 14, 64283 Darmstadt
Telefon: 06151/926115

Ute Roth-Winkelmann
Kiesstraße 14, 64283 Darmstadt
Telefon: 06151/926115

Andreas Glock
Kiesstraße 14, 64283 Darmstadt
Telefon: 06151/926115

Telefonische Sprechzeiten entnehmen sie bitte unserer Ansage.