Gegen Dich wurde eine Anzeige erstattet und Du möchtest Dein Fehlverhalten wiedergutmachen?
oder
Du wurdest Geschädigter einer Straftat und wünschst, dass der Beschuldigte Verantwortung für sein Handeln übernimmt?
Der Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren bietet Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, eine Straftat außergerichtlich zu bearbeiten.
In zunächst separaten Vorgesprächen werden sowohl der Vorfall als auch Wiedergutmachungsvorstellungen miteinander besprochen. Du hast die Möglichkeit Deine Sicht des Geschehenen aufzuzeigen und Vorschläge und Ideen über eine angemessene Wiedergutmachungsleistung mitzuteilen. In einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch ist es möglich den Vorfall miteinander zu besprechen und die jeweilige Sicht des anderen kennen zu lernen. Darüber hinaus können Entschuldigungen ausgesprochen und Wiedergutmachungsleistungen (z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz) vereinbart werden.
Als Beschuldigter oder Geschädigter arbeitest Du aktiv an einer Lösungsfindung mit. Wir als neutrale Vermittler unterstützen Euch hierbei.
Die rechtliche Grundlage für den Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafverfahren bilden die Paragraphen §45 und § 47 JGG. Hiernach hat der Staatsanwalt oder Richter die Möglichkeit von der Strafverfolgung abzusehen, sofern der Beschuldigte sich bemüht hat einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und kostenfrei.
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle
Kiesstraße 14
64283 Darmstadt
Tel:: 06151 - 926115
Mail: toa [at] diakonie-darmstadt [punkt] de
In der Vermittlungsstelle arbeiten:
Barbara Ade
Banu Argon
Andreas Glock
Telefonische Sprechzeiten entnehmen Sie bitte unserer Ansage.